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20.04.2025: elektronische Patientenakte (ePA)

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/elektronischePatientenakte.html

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung medizinischer Daten wie Arztbefunde, Röntgenbilder, Impfungen oder Medikationspläne. Versicherte in Deutschland können selbst entscheiden, welche Informationen gespeichert werden und welche Ärzte darauf zugreifen dürfen. Ziel ist eine bessere, vernetzte Versorgung und mehr Transparenz.

🧑‍💻 Als IT-Spezialist habe ich persönlich dem Anlegen einer digitalen Patientenakte (ePA) bei mir widersprochen.
Dieser Artikel spiegelt dabei meine subjektive Meinung wieder und basiert auf meinen Erfahrungen in der IT. Zwar bietet die ePA potenziell Vorteile, wie eine verbesserte Vernetzung der Gesundheitsversorgung, aber die damit verbundenen Risiken und Herausforderungen halte ich für zu groß.

🔐 1. Datenschutz und Sicherheit:
Die ePA speichert hochsensible Gesundheitsdaten. Zwar wurden kürzlich entdeckte Sicherheitslücken, die vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt wurden, mittlerweile behoben, doch es ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass sich Hacker jederzeit über neue Sicherheitslücken Zugang verschaffen könnten.
Zudem sind die Gesundheitsdaten nicht auf der Versichertenkarte gespeichert, sondern zentral auf Servern in Deutschland. Obwohl die Daten verschlüsselt werden, sind sie jederzeit 24/7 potenziell abgreifbar, da sie dauerhaft online gespeichert sind.
Die zentrale Speicherung erhöht die Anfälligkeit für Hackerangriffe und Datenlecks erheblich.

🖥️ 2. Integration, Kompatibilität und Nutzerakzeptanz:
Jede Arztpraxis muss ihre IT-Systeme stets aktuell halten, einschließlich der Betriebssysteme, um sicherzustellen, dass die Praxis als schwächstes Glied in der Verschlüsselungskette nicht anfällig für Hackerangriffe wird.
Darüber hinaus erfordert die flächendeckende Einführung der ePA umfangreiche Schulungen für Ärzte, Pflegekräfte und Patienten. Besonders ältere Ärzte und Patienten, die wenig Erfahrung mit digitalen Systemen haben, führen diese Anforderungen dazu, dass sie Schwierigkeiten haben, sich an das neue System anzupassen, was zu Frustration und Widerstand führt.

📂 3. Einschränkung der Patientenrechte:
Die ePA speichert die Gesundheitsdaten der Patienten zentral auf Servern. Obwohl dies den Vorteil der einfachen Zugänglichkeit bieten soll, bedeutet es, dass Patienten ihre Daten nicht mehr vollständig unter ihrer Kontrolle haben.
Sie können nicht mehr entscheiden, wo ihre Daten gespeichert werden oder wer darauf zugreifen kann. Dies könnte dazu führen, dass Patienten den Überblick verlieren, wie ihre Daten genutzt werden, und es besteht das Risiko, dass Dritte unerlaubt auf diese sensiblen Informationen zugreifen.

👁️ 4. Gefahr der digitalen Überwachung:
Mit der ePA besteht die Gefahr, dass Gesundheitsdaten nicht nur für medizinische Zwecke, sondern auch für andere Zwecke verwendet werden könnten.
In Zukunft könnten diese Daten von Versicherungen, Arbeitgebern oder anderen Institutionen zur Überwachung des Patientenverhaltens genutzt werden. Diese Möglichkeit der digitalen Überwachung könnte die Privatsphäre gefährden und das Vertrauen in das Gesundheitssystem massiv beeinträchtigen.

📌 Fazit:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann viele Vorteile bieten, aber alle technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Fragen müssen gründlich geklärt werden. Nur so kann das Vertrauen der Patienten und Fachkräfte gewährleistet werden. Die Digitalisierung sollte sicher, datenschutzkonform und transparent umgesetzt werden, um den Schutz der Patienten zu gewährleisten und das Vertrauen in das System zu stärken.

Jeder sollte selbst entscheiden, ob er dem Anlegen einer digitalen Patientenakte zustimmt oder widerspricht.
Da für mich die Risiken im Hinblick auf Datenschutz, Sicherheit und potenzielle digitale Überwachung schwerwiegender sind als die potenziellen Vorteile, habe ich mich entschieden, zu widersprechen.

Musterwidersprüche gibt es hier:

https://widerspruch-epa.de/
https://widerspruch-epa.de/wp-content/uploads/2025/01/widerspruch_EPA.pdf

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